Wettkampfvorschriften Getu-Cup 2025
Die aktuellen Wettkampfvorschriften findest du unter diesem Link:
Wettkampfvorschriften_Getu_Cup_2025_V01.pdf | 91 KB |
Wettkampfvorschriften
1 Allgemeine Bestimmungen
1.1 Organisation
Der Turnverein Diegten führt den Getu-Cup vom 09./10. Mai 2025 in der Mehrzweckhalle Diegten durch. Organisator ist der Turnverein Diegten. Infos und Downloads unter www.getu-cup.ch
2 Durchführung
2.1 Ausschreibung
Die Ausschreibung erfolgt ab dem 15. November 2024 durch den Turnverein Diegten an die Vereine und via Website (www.getu-cup.ch).
2.2 Startzeiten / Festführer
Die Startzeiten sowie der Festführer werden auf der Webseite aufgeschaltet und sind verbindlich. Die darin enthaltenen Weisungen des Organisators und der Wettkampfleitung sind zu beachten und haben ergänzend zu diesen Wettkampfvorschriften Gültigkeit.
2.3 Wettkampfmodus
Der Cup wird über eine einfache Runde ausgetragen. Es findet keine Finalrunde statt.
3 Disziplinen
3.1 Angebot
Wochentag |
Datum |
Uhrzeit |
Wettkampfart |
Freitag | 09.05.2025 | 18:00 – 23: 00 | Vereinsgeräteturnen Jugend & Aktive |
Samstag | 10.05.2025 | 08:00 – 14:00 | Getu zu Zweit Jugend & Aktive, 35+Kleinteam Jugend & Aktive |
3.2 Vereinsgeräteturnen
Es gelten die Weisungen Vereinsgeräteturnen, Ausgabe 2018
Altersstufe |
Jahrgang |
Alter |
Jugend | 2008 und jünger | 17-jährig und jünger (U18) |
Aktive | Alter frei |
Folgende Disziplinen werden angeboten:
- Schulstufenbarren SSB
- Barren BA
- Boden BO (Normalmatten)
- Gerätekombination GK
- Sprünge SP
- Reck RE (4 Stk.)
- Schaukelringe SR (4 Paar Halle, Pendellänge 5.70m, einzeln verstellbar)
3.3 Klein-Team (3-5er Team)
Es gelten die aktuellen Weisungen Vereinsgeräteturnen:
Altersstufe |
Jahrgang |
Alter |
Jugend | 2008 und jünger | 17-jährig und jünger (U18) |
Aktive | Alter frei |
3.4 Geräteturnen zu Zweit
Es gelten die aktuellen Weisungen Geräteturnen zu Zweit STV (Ausgabe 2019 STV).
Kategorie |
Jahrgänge |
Jugend | 2008 und jünger |
Aktive | 2007 und älter |
Erwachsenensport 35+ | 1990 und älter |
Der Jahrgang der älteren Turnerin oder Turner entscheidet über die Kategorienzuteilung.
Paarwettkampf mit folgenden zwei Disziplinen:
- Boden Pflichtgerät mit Partnerelementen
- 1 Wahlgerät (Reck hoch/tief, Barren, Schulstufenbarren, Schaukelringe)
Musikbegleitung an allen Geräten obligatorisch.
Bei Notengleichheit der Endnote gilt die höhere Note der Bodenvorführung.
3.5 Sicherheits- und Haftungsartikel
Das OK stellt sicherheitsgeprüfte Anlagen und einwandfreie Geräte zur Verfügung. Die Verantwortung für die vorschriftsgemässe Benützung der Anlagen und Geräte liegt bei den Vereinen und deren Turnenden. Der Sicherheit der Turnenden ist erste Priorität beizumessen.
Das Organisationskomitee lehnt bei nicht vorschriftsgemässer Verwendung der Anlagen und Geräte und bei Fehlmanipulationen jegliche Haftung ab.
3.6 Sicherheitsbestimmungen Schaukelringe
Wir verweisen hierfür auf das Handbuch VGT, Version 2018. Das Mindestalter der eingesetzten Ringversteller beträgt 18 Jahre. Wird einer der oben aufgeführten Punkte nicht eingehalten, wird ein Abzug gemäss Punkt 11.3 (Verstoss gegen die Wettkampfvorschriften) angewandt.
3.7 Material
Die Vereine sind verpflichtet die Geräte und Hilfsgeräte nach Weisungen der Wettkampf-leitung rechtzeitig bereitzustellen und nach dem Wettkampf wegzuräumen. Zudem haben die Vereine zu überprüfen, ob die Geräte und Hilfsgeräte wettkampftüchtig sind.
3.8 Aufwärmen, Einturnen
Für das Aufwärmen stellt der Organisator einen geeigneten Raum ohne Geräte zur Verfügung. Nach den Weisungen des Platzchefs, ist jedem Verein unmittelbar vor seinem Wettkampf ein kurzes Einturnen auf dem Wettkampfplatz gestattet.
4 Technische Einrichtungen
4.1 Musikanlage
Der Organisator installiert für die Übertragung der Begleitmusik eine Verstärkeranlage mit einem Computer. Eigene Geräte können für den Wettkampf nicht angeschlossen werden.
4.2 Musikwiedergabe
Die Musik ist bis am 02. Mai 2025 auf folgenden Link hochzuladen. Es ist ein USB-Stick oder ein Mobiltelefon mit der Musik als Ersatz an den Anlass mitzunehmen. Das Dateiformat muss .mp3 (Bitrate von 192 Kbit/s oder höher) oder .wav sein.
Dateibenennung: NO_KAT_DIS_NAME
NO: Startnummer Bsp. 03
KAT: Kategorie Bsp. VGTJ, VGTA, KTJ, KTA, GzZJ, GzZA
DIS Disziplin Bsp. BA, SSB, GK, BO
NAME Vereinsname, Namen der Teilnehmer Bsp. TV Diegten, Hanna Beispiel_Hans Kurt
Bsp. 01_VGTJ_SSB_TV Diegten
Bsp. 02_GzZJ_SSB_TV Diegten_Markus Stohler_Hans Beispiel
Zusätzlich zu beachten sind die Richtlinien «Tonwiedergabe und Beschallung» an Anlässen des Schweizerischen Turnverbandes. Nach dem 02. Mai 2025 kann die Musik nicht mehr ausgewechselt werden.
4.3 Musikprobe
Es wird eine Musikprobe durchgeführt.
5 Allgemeines
5.1 Garderoben
Für Turnerinnen und Turner werden die nötigen Garderoben vom Organisator bereitgestellt.
5.2 Anreise
Die Anreise mit dem ÖV ist problemlos möglich. Die Bushaltestelle Diegten, Hirschen befindet sich in unmittelbarer Nähe (75 m) zur Turnhalle. Für die Anreise mit dem Auto stehen Parkplätze bei der Turnhalle und im Umfeld der Turnhalle zur Verfügung. Bitte wenn möglich Fahrgemeinschaften bilden.
6 Anmeldung
6.1 Meldung zur Teilnahme
Die Vereine haben sich via Anmeldeformular (www.getu-cup.ch) termingerecht anzumelden. Bei Fragen oder Unklarheiten wendet sich der Verein an: Markus Stohler, Tel. 079 702 23 54, stohly@gmx.ch.
6.2 Anmeldeschluss
Der Anmeldeschluss für die allgemeine Anmeldung ist am 31. Januar 2025.
Die Eingabefrist für die Materialliste und die Anzahl Turnenden ist am 31. März 2025.
6.3 Namentliche Meldung
Bis spätestens am 31. März 2025 müssen alle Turner*innen namentlich über das Anmeldetool registriert sein.
Falls sich eine Turnende nach der namentlichen Anmeldung verletzt oder aus anderen Gründen am Wettkampf verhindert ist, kann sie oder er sich ersetzen lassen (ohne Anmeldung).
6.4 Materialbestellung und Gesuche Geräteturnen
Die Materialbestellung für das Geräteturnen ist mit genauer Angabe der benötigten Geräte und Hilfsgeräte pro Disziplin bis 31. März 2025 im Anmeldetool zu registrieren. Erlaubte Hilfsmittel, die selbst mitgebracht werden müssen sind:
Spannsets, Seile und Schraubzwingen für die Fixierung von Geräten und Matten, max. 6 Distanzhalter zur Fixierung von Minitrampolin. Gesuchspflichtig sind zusätzliche Hilfsgeräte, Hilfsmittel und andere Geräte, die nicht auf der Materialliste aufgeführt sind. Diese müssen selbst mitgenommen und mit einem Gesuch bei der Wettkampfleitung beantragt werden.
7 Bewertung
7.1 Allgemein
Die Bewertung der Vorführungen erfolgt gemäss den aktuell gültigen STV-Weisungen und Wertungsbestimmungen Vereinsgeräteturnen.
7.2 Abzüge
Folgende Abzüge können bei Verstössen von der Wettkampfleitung geltend gemacht werden:
Verstoss gegen die Wettkampfvorschriften und Weisungen während dem Wettkampf |
0.20–0.50 Punkte |
Verstoss gegen die Altersbestimmungen |
0.50 Punkte |
Verspäteter Wettkampfbeginn durch Verschulden des Vereins |
0.30 Punkte |
Unsportliches Benehmen von Vereinen oder einzelnen Personen, vor, während oder nach dem Wettkampf |
0.50 Punkte |
Unerlaubtes Einturnen |
0.30 Punkte |
8 Auszeichnungen
8.1 Sieger VGT Getu-Cup
Die Cupsieger erhalten einen Wanderpokal. Bei Punktegleichheit entscheidet 1. die höhere Note bei der Einzelausführung, 2. die höhere Punktzahl beim Programm, 3. die höhere Anzahl Ti/Tu, 4. Entscheid der Wettkampfleitung.
Die Ränge 1 -3 erhalten Naturalpreise.
8.2 Sieger VGT Kleinteam Getu-Cup
Die Cupsieger erhalten einen Pokal. Die Ränge 1 -3 erhalten Naturalpreise.
8.3 Sieger Getu zu Zweit Getu-Cup
Die Teilnehmenden der Ränge 1 -3 erhalten eine Auszeichnung (Medaillen).
8.4 Teilnehmende pro Kategorie
Auszeichnungen werden nur abgegeben, wenn pro Kategorie mindestens 3 Teams starten.
8.4 Zusammenlegung Kategorien
Werden Kategorien zusammengelegt, so wir nur die ausgeführte Kategorie ausgezeichnet.
9 Finanzen
9.1 Startgeld
Das Startgeld muss gemäss der getätigten Anmeldung an das OK überwiesen werden. Die Rechnung dazu wird jedem Verein nach der Anmeldung zugestellt. Das Startgeld muss bis spätestens am 28. Februar 2024 auf dem Konto des Organisators gutgeschrieben sein.
9.2 Startgelder
Das Startgeld für Vereine beträgt pro Disziplin:
Vereinsgeräteturnen |
60. CHF |
Kleinteam |
45.- CHF |
Getu zu Zweit |
30.- CHF |
Das Startgeld verfällt bei Nichtteilnahme.
10 Ethik und Antidoping
10.1 Ethik-Statut
Mit dem Ethik-Statut bekennt sich der Organisationkomitee zu Professionalität, Integrität und einem gesunden, respektvollen, fairen und erfolgreichen Sport.
10.2 Verdacht auf Verletzung
Wer eine Meldung bei Verdacht auf Verletzung des vorliegenden Ethik-Statutes abgeben möchte, kann sich an die unabhängige Melde- und Untersuchungsstelle Swiss Sport Integrity wenden.
Swiss Sport Integrity
+41 31 550 21 31
www.sportintegrity.ch
11 Foto-, Video-, Filmaufnahmen
11.1 Erstellung von Foto-, Video-, Filmaufnahmen
Wir weisen die Teilnehmenden darauf hin, dass an diesem Anlass Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden. Die Aufnahmen können für die Webseite und/oder die sozialen Medien des Vereins verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur nach sorgfältiger Prüfung. Mit Ihrer Anwesenheit an dieser öffentlichen Veranstaltung erklären sich die Teilnehmenden einverstanden damit, dass Sie möglicherweise auf einer Aufnahme im Zusammenhang mit dem Anlass zu sehen sein könnten. Wenn eine Person auf keinen Fall fotografiert werden möchte, bitten wir Sie dies dem*der Fotograf*in direkt vor Ort mitzuteilen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.
11.2 Zweck der Aufnahmen
Die Aufnahmen werden erstellt, um den Getu-Cup zu dokumentieren und dienen Berichterstattung zum Anlass und zur Werbung für den Anlass.
11.3 Veröffentlichungsart
Foto- und Videoaufnahmen werden vereinzelt auf der Webseite oder auf Social Media (Instagram, Facebook) des Vereins veröffentlicht.
11.4 Einverständniserklärung
Die Teilnehmenden erklären sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass die entstandenen Aufnahmen vom OK des Getu-Cups genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Die Teilnehmenden erklären sich mit der unentgeltlichen Verwendung der fotografischen Aufnahmen einverstanden. Die Verwendung der fotografischen Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke oder ein Inverkehrbringen durch Überlassung der Aufnahmen an Dritte ist unzulässig.
11.5 Ethisch heikle Fotos
Bei der Auswahl der Aufnahmen achtet das OK darauf, die Integrität und den Schutz von Teilnehmenden bestmöglich zu gewährleisten. Bei der Veröffentlichung ist ein verantwortungsvoller Umgang gewährleistet. Es wird darauf geachtet, dass grundsätzlich nur Fotos veröffentlicht werden, die dem Foto-Manual des STV entsprechen. Die Genehmigung kann jederzeit für einzelne Fotos/Videos widerrufen werden. In diesem Fall wird das Foto/Video schnellstmöglich entfernt und auf der Webseite und auf Social Media gelöscht.
Wir bitten alle, welche am Anlass Aufnahmen der Teilnehmenden machen, sich am Foto-Manual des STV vom STV zu orientieren.
12 Datenschutz
12.1 Einverständniserklärung
Die Erhebung und die Bearbeitung der persönlichen Daten der*des Unterzeichnenden durch das OK Getu-Cup erfolgt unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Vorgaben des Datenschutzgesetzes und dient der Sicherstellung der Abläufe (Versand von Informationen, Kommunikation zwischen OK und Verein, Anmeldungen für den Wettkampf, u.a.). Die personenbezogenen Daten werden nur für interne Zwecke innerhalb des Vereins weitergegeben. Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass seine*ihre Kontaktdaten für die vorgenannten Zwecke verwendet werden dürfen.
12.2 Auskunftsrecht
Dem*der Unterzeichnenden steht jederzeit das Auskunftsrecht betreffend seiner*ihrer persönlichen Daten zu und er*sie kann jederzeit gegenüber dem*der OK-Verantwortliche*n (stohly@gmx.ch) die Berichtigung, Löschung oder Sperrung der bearbeiteten Personendaten verlangen.
13 Rechtsbelehrung
13.1 Zahlungsverpflichtungen
Vereine, die den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, werden nicht zum Wettkampf zugelassen.
13.2 Einsprachen
Einsprachen gegen Entscheide der Wertungsgerichte oder der Wettkampfleitung, sind innert 15 Minuten nach Bekanntgabe der Note an den Verein oder nach dem Vorfall, der Gesamtwettkampfleitung schriftlich einzureichen.
14 Schlussbestimmungen
14.1 Inkraftsetzung
Diese Wettkampfvorschriften treten am 18. November 2024 in Kraft und ersetzen alle vorhergehenden Wettkampfvorschriften des Getu-Cups.
14.2 Ergänzungen und Anpassungen
Die letzten Weisungen der Gesamtwettkampfleitung im Festführer und vor Ort sind zu befolgen. Die Wettkampfleitung ist berechtigt, diese Wettkampfvorschriften zu ändern respektive zu ergänzen und anzupassen, wenn neue Erkenntnisse dies erfordern. In einem solchen Fall werden die Vereine in geeigneter Form informiert. Bei Unklarheiten und über allfällig in diesen Vorschriften nicht geregelte Punkte entscheidet die Wettkampfleitung.
15 Terminübersicht
Anmeldung offen ab |
18.11.2024 |
Anmeldeschluss |
31.01.2025 |
Startgeld zahlbar bis: |
28.02.2025 |
Abgabetermin Materialliste & Gesuche: |
31.03.2025 |
Namentliche Meldung |
31.03.2025 |
Obligatorische Speakerinfo |
31.03.2025 |
Obligatorischer Musikupload |
02.05.2025 |
Diegten, 18.11.2024
OK Getu-Cup Diegten
Markus Stohler Ilona Fehlmann
Wettkampfleitung Co-Wettkampfleitung