Wettkampfvorschriften Getu-Cup 2025

Die aktuellen Wettkampfvorschriften findest du unter diesem Link:

Wettkampfvorschriften_Getu_Cup_2025_V01.pdf 91 KB

Wettkampfvorschriften

1       Allgemeine Bestimmungen

1.1    Organisation

Der Turnverein Diegten führt den Getu-Cup vom 09./10. Mai 2025 in der Mehrzweckhalle Diegten durch. Organisator ist der Turnverein Diegten. Infos und Downloads unter www.getu-cup.ch

2       Durchführung

2.1    Ausschreibung

Die Ausschreibung erfolgt ab dem 15. November 2024 durch den Turnverein Diegten an die Vereine und via Website (www.getu-cup.ch).

2.2    Startzeiten / Festführer

Die Startzeiten sowie der Festführer werden auf der Webseite aufgeschaltet und sind verbindlich. Die darin enthaltenen Weisungen des Organisators und der Wettkampfleitung sind zu beachten und haben ergänzend zu diesen Wettkampfvorschriften Gültigkeit.

2.3    Wettkampfmodus

Der Cup wird über eine einfache Runde ausgetragen. Es findet keine Finalrunde statt.

3       Disziplinen

3.1    Angebot

Wochentag

Datum

Uhrzeit

Wettkampfart

Freitag 09.05.2025 18:00 – 23: 00 Vereinsgeräteturnen Jugend & Aktive
Samstag 10.05.2025 08:00 – 14:00 Getu zu Zweit Jugend & Aktive, 35+Kleinteam Jugend & Aktive

3.2    Vereinsgeräteturnen

Es gelten die Weisungen Vereinsgeräteturnen, Ausgabe 2018

Altersstufe

Jahrgang

Alter

Jugend 2008 und jünger 17-jährig und jünger (U18)
Aktive Alter frei  

Folgende Disziplinen werden angeboten:

  • Schulstufenbarren SSB             
  • Barren BA               
  • Boden BO (Normalmatten)
  • Gerätekombination GK               
  • Sprünge SP
  • Reck RE (4 Stk.)
  • Schaukelringe SR (4 Paar Halle, Pendellänge 5.70m, einzeln verstellbar)

3.3    Klein-Team (3-5er Team)

Es gelten die aktuellen Weisungen Vereinsgeräteturnen:

Altersstufe

Jahrgang

Alter

Jugend 2008 und jünger 17-jährig und jünger (U18)
Aktive Alter frei  

3.4    Geräteturnen zu Zweit

Es gelten die aktuellen Weisungen Geräteturnen zu Zweit STV (Ausgabe 2019 STV).

Kategorie

Jahrgänge

Jugend 2008 und jünger
Aktive 2007 und älter
Erwachsenensport 35+ 1990 und älter

Der Jahrgang der älteren Turnerin oder Turner entscheidet über die Kategorienzuteilung.

Paarwettkampf mit folgenden zwei Disziplinen:

-        Boden Pflichtgerät mit Partnerelementen

-        1 Wahlgerät (Reck hoch/tief, Barren, Schulstufenbarren, Schaukelringe)

Musikbegleitung an allen Geräten obligatorisch.
Bei Notengleichheit der Endnote gilt die höhere Note der Bodenvorführung.

3.5    Sicherheits- und Haftungsartikel

Das OK stellt sicherheitsgeprüfte Anlagen und einwandfreie Geräte zur Verfügung. Die Verantwortung für die vorschriftsgemässe Benützung der Anlagen und Geräte liegt bei den Vereinen und deren Turnenden. Der Sicherheit der Turnenden ist erste Priorität beizumessen.

Das Organisationskomitee lehnt bei nicht vorschriftsgemässer Verwendung der Anlagen und Geräte und bei Fehlmanipulationen jegliche Haftung ab.

3.6    Sicherheitsbestimmungen Schaukelringe

Wir verweisen hierfür auf das Handbuch VGT, Version 2018. Das Mindestalter der eingesetzten Ringversteller beträgt 18 Jahre. Wird einer der oben aufgeführten Punkte nicht eingehalten, wird ein Abzug gemäss Punkt 11.3 (Verstoss gegen die Wettkampfvorschriften) angewandt.

3.7    Material

Die Vereine sind verpflichtet die Geräte und Hilfsgeräte nach Weisungen der Wettkampf-leitung rechtzeitig bereitzustellen und nach dem Wettkampf wegzuräumen. Zudem haben die Vereine zu überprüfen, ob die Geräte und Hilfsgeräte wettkampftüchtig sind.

3.8    Aufwärmen, Einturnen

Für das Aufwärmen stellt der Organisator einen geeigneten Raum ohne Geräte zur Verfügung. Nach den Weisungen des Platzchefs, ist jedem Verein unmittelbar vor seinem Wettkampf ein kurzes Einturnen auf dem Wettkampfplatz gestattet.

4       Technische Einrichtungen

4.1    Musikanlage

Der Organisator installiert für die Übertragung der Begleitmusik eine Verstärkeranlage mit einem Computer. Eigene Geräte können für den Wettkampf nicht angeschlossen werden.

4.2    Musikwiedergabe

Die Musik ist bis am 02. Mai 2025 auf folgenden Link hochzuladen. Es ist ein USB-Stick oder ein Mobiltelefon mit der Musik als Ersatz an den Anlass mitzunehmen. Das Dateiformat muss .mp3 (Bitrate von 192 Kbit/s oder höher) oder .wav sein.

Dateibenennung: NO_KAT_DIS_NAME
NO:        Startnummer Bsp. 03
KAT:       Kategorie Bsp. VGTJ, VGTA, KTJ, KTA, GzZJ, GzZA
DIS         Disziplin Bsp. BA, SSB, GK, BO
NAME     Vereinsname, Namen der Teilnehmer Bsp. TV Diegten, Hanna Beispiel_Hans Kurt
Bsp. 01_VGTJ_SSB_TV Diegten
Bsp. 02_GzZJ_SSB_TV Diegten_Markus Stohler_Hans Beispiel

Zusätzlich zu beachten sind die Richtlinien «Tonwiedergabe und Beschallung» an Anlässen des Schweizerischen Turnverbandes. Nach dem 02. Mai 2025 kann die Musik nicht mehr ausgewechselt werden.

4.3    Musikprobe

Es wird eine Musikprobe durchgeführt.

5       Allgemeines

5.1    Garderoben

Für Turnerinnen und Turner werden die nötigen Garderoben vom Organisator bereitgestellt.

5.2    Anreise

Die Anreise mit dem ÖV ist problemlos möglich. Die Bushaltestelle Diegten, Hirschen befindet sich in unmittelbarer Nähe (75 m) zur Turnhalle. Für die Anreise mit dem Auto stehen Parkplätze bei der Turnhalle und im Umfeld der Turnhalle zur Verfügung. Bitte wenn möglich Fahrgemeinschaften bilden.

6       Anmeldung

6.1    Meldung zur Teilnahme

Die Vereine haben sich via Anmeldeformular (www.getu-cup.ch) termingerecht anzumelden. Bei Fragen oder Unklarheiten wendet sich der Verein an: Markus Stohler, Tel. 079 702 23 54, stohly@gmx.ch.

6.2    Anmeldeschluss

Der Anmeldeschluss für die allgemeine Anmeldung ist am 31. Januar 2025.

Die Eingabefrist für die Materialliste und die Anzahl Turnenden ist am 31. März 2025.

6.3    Namentliche Meldung

Bis spätestens am 31. März 2025 müssen alle Turner*innen namentlich über das Anmeldetool registriert sein.

Falls sich eine Turnende nach der namentlichen Anmeldung verletzt oder aus anderen Gründen am Wettkampf verhindert ist, kann sie oder er sich ersetzen lassen (ohne Anmeldung).

6.4    Materialbestellung und Gesuche Geräteturnen

Die Materialbestellung für das Geräteturnen ist mit genauer Angabe der benötigten Geräte und Hilfsgeräte pro Disziplin bis 31. März 2025 im Anmeldetool zu registrieren. Erlaubte Hilfsmittel, die selbst mitgebracht werden müssen sind:

Spannsets, Seile und Schraubzwingen für die Fixierung von Geräten und Matten, max. 6 Distanzhalter zur Fixierung von Minitrampolin. Gesuchspflichtig sind zusätzliche Hilfsgeräte, Hilfsmittel und andere Geräte, die nicht auf der Materialliste aufgeführt sind. Diese müssen selbst mitgenommen und mit einem Gesuch bei der Wettkampfleitung beantragt werden.

7       Bewertung

7.1    Allgemein

Die Bewertung der Vorführungen erfolgt gemäss den aktuell gültigen STV-Weisungen und Wertungsbestimmungen Vereinsgeräteturnen.

7.2    Abzüge

Folgende Abzüge können bei Verstössen von der Wettkampfleitung geltend gemacht werden:

Verstoss gegen die Wettkampfvorschriften und Weisungen während dem Wettkampf

0.20–0.50 Punkte

Verstoss gegen die Altersbestimmungen

0.50 Punkte

Verspäteter Wettkampfbeginn durch Verschulden des Vereins

0.30 Punkte

Unsportliches Benehmen von Vereinen oder einzelnen Personen, vor, während oder nach dem Wettkampf

0.50 Punkte

Unerlaubtes Einturnen

0.30 Punkte

8       Auszeichnungen

8.1    Sieger VGT  Getu-Cup

Die Cupsieger erhalten einen Wanderpokal. Bei Punktegleichheit entscheidet 1. die höhere Note bei der Einzelausführung, 2. die höhere Punktzahl beim Programm, 3. die höhere Anzahl Ti/Tu, 4. Entscheid der Wettkampfleitung.
Die Ränge 1 -3 erhalten Naturalpreise.

8.2    Sieger VGT Kleinteam Getu-Cup

Die Cupsieger erhalten einen Pokal. Die Ränge 1 -3 erhalten Naturalpreise.

8.3    Sieger Getu zu Zweit Getu-Cup

Die Teilnehmenden der Ränge 1 -3 erhalten eine Auszeichnung (Medaillen).

8.4    Teilnehmende pro Kategorie

Auszeichnungen werden nur abgegeben, wenn pro Kategorie mindestens 3 Teams starten.

8.4    Zusammenlegung Kategorien

Werden Kategorien zusammengelegt, so wir nur die ausgeführte Kategorie ausgezeichnet.

9       Finanzen

9.1    Startgeld

Das Startgeld muss gemäss der getätigten Anmeldung an das OK überwiesen werden. Die Rechnung dazu wird jedem Verein nach der Anmeldung zugestellt. Das Startgeld muss bis spätestens am 28. Februar 2024 auf dem Konto des Organisators gutgeschrieben sein.

9.2    Startgelder

Das Startgeld für Vereine beträgt pro Disziplin:

Vereinsgeräteturnen

60. CHF

Kleinteam

45.- CHF

Getu zu Zweit

30.- CHF

Das Startgeld verfällt bei Nichtteilnahme.

10   Ethik und Antidoping

10.1  Ethik-Statut

Mit dem Ethik-Statut bekennt sich der Organisationkomitee zu Professionalität, Integrität und einem gesunden, respektvollen, fairen und erfolgreichen Sport.

10.2  Verdacht auf Verletzung

Wer eine Meldung bei Verdacht auf Verletzung des vorliegenden Ethik-Statutes abgeben möchte, kann sich an die unabhängige Melde- und Untersuchungsstelle Swiss Sport Integrity wenden.

Swiss Sport Integrity
+41 31 550 21 31
www.sportintegrity.ch

11   Foto-, Video-, Filmaufnahmen

11.1  Erstellung von Foto-, Video-, Filmaufnahmen

Wir weisen die Teilnehmenden darauf hin, dass an diesem Anlass Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden. Die Aufnahmen können für die Webseite und/oder die sozialen Medien des Vereins verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur nach sorgfältiger Prüfung.  Mit Ihrer Anwesenheit an dieser öffentlichen Veranstaltung erklären sich die Teilnehmenden einverstanden damit, dass Sie möglicherweise auf einer Aufnahme im Zusammenhang mit dem Anlass zu sehen sein könnten. Wenn eine Person auf keinen Fall fotografiert werden möchte, bitten wir Sie dies dem*der Fotograf*in direkt vor Ort mitzuteilen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.

11.2  Zweck der Aufnahmen

Die Aufnahmen werden erstellt, um den Getu-Cup zu dokumentieren und dienen Berichterstattung zum Anlass und zur Werbung für den Anlass.

11.3  Veröffentlichungsart

Foto- und Videoaufnahmen werden vereinzelt auf der Webseite oder auf Social Media (Instagram, Facebook) des Vereins veröffentlicht.

11.4  Einverständniserklärung

Die Teilnehmenden erklären sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass die entstandenen Aufnahmen vom OK des Getu-Cups genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Die Teilnehmenden erklären sich mit der unentgeltlichen Verwendung der fotografischen Aufnahmen einverstanden. Die Verwendung der fotografischen Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke oder ein Inverkehrbringen durch Überlassung der Aufnahmen an Dritte ist unzulässig.

11.5  Ethisch heikle Fotos

Bei der Auswahl der Aufnahmen achtet das OK darauf, die Integrität und den Schutz von Teilnehmenden bestmöglich zu gewährleisten. Bei der Veröffentlichung ist ein verantwortungsvoller Umgang gewährleistet. Es wird darauf geachtet, dass grundsätzlich nur Fotos veröffentlicht werden, die dem Foto-Manual des STV entsprechen. Die Genehmigung kann jederzeit für einzelne Fotos/Videos widerrufen werden. In diesem Fall wird das Foto/Video schnellstmöglich entfernt und auf der Webseite und auf Social Media gelöscht.  

Wir bitten alle, welche am Anlass Aufnahmen der Teilnehmenden machen, sich am Foto-Manual des STV  vom STV zu orientieren.

12   Datenschutz

12.1  Einverständniserklärung

Die Erhebung und die Bearbeitung der persönlichen Daten der*des Unterzeichnenden durch das OK Getu-Cup erfolgt unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Vorgaben des Datenschutzgesetzes und dient der Sicherstellung der Abläufe (Versand von Informationen, Kommunikation zwischen OK und Verein, Anmeldungen für den Wettkampf, u.a.). Die personenbezogenen Daten werden nur für interne Zwecke innerhalb des Vereins weitergegeben. Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass seine*ihre Kontaktdaten für die vorgenannten Zwecke verwendet werden dürfen.

12.2  Auskunftsrecht

Dem*der Unterzeichnenden steht jederzeit das Auskunftsrecht betreffend seiner*ihrer persönlichen Daten zu und er*sie kann jederzeit gegenüber dem*der OK-Verantwortliche*n (stohly@gmx.ch) die Berichtigung, Löschung oder Sperrung der bearbeiteten Personendaten verlangen.

13   Rechtsbelehrung

13.1  Zahlungsverpflichtungen

Vereine, die den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, werden nicht zum Wettkampf zugelassen.

13.2  Einsprachen

Einsprachen gegen Entscheide der Wertungsgerichte oder der Wettkampfleitung, sind innert 15 Minuten nach Bekanntgabe der Note an den Verein oder nach dem Vorfall, der Gesamtwettkampfleitung schriftlich einzureichen.

14   Schlussbestimmungen

14.1  Inkraftsetzung

Diese Wettkampfvorschriften treten am 18. November 2024 in Kraft und ersetzen alle vorhergehenden Wettkampfvorschriften des Getu-Cups.

14.2  Ergänzungen und Anpassungen

Die letzten Weisungen der Gesamtwettkampfleitung im Festführer und vor Ort sind zu befolgen. Die Wettkampfleitung ist berechtigt, diese Wettkampfvorschriften zu ändern respektive zu ergänzen und anzupassen, wenn neue Erkenntnisse dies erfordern. In einem solchen Fall werden die Vereine in geeigneter Form informiert. Bei Unklarheiten und über allfällig in diesen Vorschriften nicht geregelte Punkte entscheidet die Wettkampfleitung. 

15   Terminübersicht

Anmeldung offen ab

18.11.2024

Anmeldeschluss

31.01.2025

Startgeld zahlbar bis:

28.02.2025

Abgabetermin Materialliste & Gesuche:

31.03.2025

Namentliche Meldung

31.03.2025

Obligatorische Speakerinfo

31.03.2025

Obligatorischer Musikupload

02.05.2025

 

Diegten, 18.11.2024

 

OK Getu-Cup Diegten

Markus Stohler                                  Ilona Fehlmann

Wettkampfleitung                               Co-Wettkampfleitung